Häufig gestellte Fragen...
...zu Bestattungsarten in Südtirol
Wo kann eine Urne in Südtirol beigesetzt werden?
Die Urne kann in einem Familien- oder Einzelgrab, einer Nische oder einer Gruft beigesetzt werden. Da die Verabschiedungsfeier, in den meisten Fällen, bereits am Sarg erfolgte, findet dann die Urnenbeisetzung bevorzugt im engsten Kreis der Familie statt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Verabschiedungsfeier erst an der Urne zu planen und somit gemeinsam die Urne zu Grab zu tragen.
Laut Gesetz muss die Urne aus widerstandsfähigem Material bestehen, versiegelt werden und mit dem Vor- und Zunamen sowie Geburts- und Todestag der verstorbenen Person versehen sein.
Laut Gesetz muss die Urne aus widerstandsfähigem Material bestehen, versiegelt werden und mit dem Vor- und Zunamen sowie Geburts- und Todestag der verstorbenen Person versehen sein.
Darf eine Urne in Südtirol zu Hause verwahrt werden?
In Südtirol ist es möglich, eine Urne zu Hause aufzubewahren. Dazu ist lediglich ein Antrag der Angehörigen erforderlich, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind. Nach Genehmigung des Antrages wird dem Verwahrer eine entsprechende Urkunde ausgestellt und er kann die Urne samt Bestätigung mit nach Hause nehmen, um sie dort an einem würdigen Ort aufzubewahren. Eine Verlegung der Urne durch Umzug o.ä. muss der Gemeinde gemeldet werden und die entsprechenden Dokumente müssen umgeschrieben werden.
Gute Gründe für die Aufbewahrung der Urne zu Hause:
Gute Gründe für die Aufbewahrung der Urne zu Hause:
- Bei der Aufbewahrung der Urne zu Hause fallen natürlich keine Grabgebühren an.
- Es entfallen beschwerliche Wege zum Friedhof, die für alleinstehende ältere Menschen oft ein Hindernis sein können, einen geliebten Menschen am Grab zu besuchen.
- Niemand muss sich um das Grab kümmern.
- Die Aufbewahrung der Urne zu Hause kann auch zu einer Belastung werden. Die ständige Präsenz des Verlustes durch die Anwesenheit der Urne kann den Trauerprozess blockieren und so zu einer Belastung werden.
- Selbstverständlich besteht in einem solchen Fall immer die Möglichkeit, die Urne nach Umschreibung der Papiere in einem Grab auf dem Friedhof beizusetzen.
- Da die Urne nur zu Hause aufbewahrt werden kann, haben Freunde, Bekannte und andere Familienangehörige keinen neutralen Ort, an dem sie dem Verstorbenen nahe sein können.
Darf in Südtirol die Asche eines Verstorbenen verstreut werden?
In Südtirol ist das Verstreuen der Asche grundsätzlich erlaubt. Wichtig dabei ist, dass man diesen Wunsch bereits zu Lebzeiten selbst bei seiner Wohnsitzgemeinde hinterlegt. Die Asche darf nicht an einem beliebigen Ort verstreut werden.
In Südtirol sind folgende Möglichkeiten für die Verstreuung der Asche vorgesehen & erlaubt:
1.) Verstreuung der Asche innerhalb des Friedhofs
In Südtirol sind folgende Möglichkeiten für die Verstreuung der Asche vorgesehen & erlaubt:
1.) Verstreuung der Asche innerhalb des Friedhofs
- in eigens hierfür vorgesehenen Bereichen,
- im Familiengrab, mittels Erdbestattung eines biologisch abbaubaren Gefäßes, das die Asche aufnimmt.
- ist auch möglich, sofern ein Mindestabstand von 200 m zu Ortschaften und bewohnten Gebieten im Sinne der Raumordnungsvorschriften eingehalten wird.
- es fallen keine Grabgebühren an
- umständliche Wege zum Friedhof entfallen
- niemand muss das Grab pflegen
- Man hat keinen direkten Ort, an dem man dem Verstorbenen nahe sein kann.
Wird bei einer Feuerbestattung der Sarg mit eingeäschert?
Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen vollständig eingeäschert.
Der Sarg ist aus mehreren Gründen unerlässlich:
Der Sarg ist aus mehreren Gründen unerlässlich:
- Er gewährleistet einen hygienischen und pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen während der gesamten Trauerfeier und der Einäscherung.
- Außerdem trägt der Sarg wesentlich zum Verbrennungsprozess bei, indem er die notwendige Wärmeentwicklung unterstützt. Allerdings sind nicht alle Särge für die Einäscherung geeignet, z.B. werden im Krematorium Bozen nur Natursärge zugelassen.